09.12.2008 Am heutigen Tag wurde im Saal 8 des Landesgerichts Lüneburg der Einspruch einer Aktivistin verhandelt. Gegen diese wurde ein Bußgeld erhoben, da sie mit dem Beklettern von Bäumen, was ihre persönliche Form von Protest und Meinungsäußerung ist, eine Ordnungswidrigkeit begangen habe. Grundlage für die Anzeige gegen sie ist der einzigartige Inhalt der Lüneburger Stadtverordnung, nach dem es a) verboten ist auf Abgrenzungsmauern, Bänken und Stühlen, soweit sie auf öffentlichen Straßen stehen, zu liegen oder zu übernachten und b) Straßenlaternen, Lichtmasten, Feuermelder, Notrufanlagen, Denkmäler, Brunnen und Bäume zu erklettern. (Hier das Original - vgl.: §4 Abs.1 a-c)